Beschädigtes Gepäck
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt wurde, bitten wir Sie, den Schaden sofort nach der Ankunft zu melden, bevor Sie den für ankommende Passagiere vorgesehenen Teil des Flughafens verlassen haben.
Melden Sie beschädigte oder vermisste Gegenstände
Sollten Sie bei der Übernahme Ihres aufgegebenes Gepäcks feststellen, dass es beschädigt ist oder dass einige Gegenstände fehlen, bitten wir Sie sofort nach der Landung bei der lokalen Flugplatz-Service mit Gepäck / Verlorenes und gefundenes Gepäck anzumelden, um den "Schadens- und Diebstahlbericht" (DPR ) zu machen. Danach erhalten Sie eine Kopie dieses Berichtes mit der entsprechenden Referenznummer. Sie müssen den angegebenen Bericht aufbewahren, um Ihre Anmedung verfolgen zu können, als auch um einen Schadensersatzantrag auf der Grundlage dieses Berichtes einzureichen.
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt ist oder dass einige Gegenstände fehlen, erst, nachdem Sie den Flughafen verlassen haben, müssen Sie dieses bei der lokalen Flugplatz-Service mit Gepäck / Verlorenes und gefundenes Gepäck am Ort der Ankuft, anmelden, um den "Schadens- und Diebstahlbericht" (DPR) zu machen.
Außerdem müssen Sie einen Schadenersatzanspruch bei der Air Serbia einreichen.
Bitte beachten Sie, dass der "Schadens- oder Diebstahlsbericht" (DPR) gemacht werden sollte, bevor Sie einen Antrag auf Schadensersatz bei Air Serbia eingereicht haben.
Der Fluggast ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich bei Ankunft oder innerhalb von 7 Tagen (21 Tage bei verspäteter Übergabe des Gepäcks an den Fluggast) zu melden.
Sollten Sie, erst nach dem Verlassen des Flughafens, bemerkt haben, dass Ihr Gepäck beschädigt ist oder dass einige Gegenstände fehlen, bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind nachzubeweisen, dass der Schaden an Ihrem Gepäck entstanden worden ist, während es unter der Aufsicht von Air Serbia war.
Schadensersatzansprucheinreichung
Anmerkungen zur beschränkten Haftung
Wir haften nicht für Gepäckbeschädigungen, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, die nachstehend, nicht abschließend beispielhaft angeführt sind:
- Kleine Kratzer, Risse, Dellen, Schmutz und Flecken,
- Schaden an verpackten Gegenständen, der durch unsachgemäße Verpackung entstanden ist, einschließlich zerbrechlicher Gegenstände,
- Beschädigungen aufgrund überfüllter Gepäckstücke,
- Abhandenkommen von Außenschlössern, Sicherheitsgurten oder Reißverschlüßen,
- Von Flughafenbehörden oder Sicherheitspersonal beschlagnahmte Gegenstände.
Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die wähend des Check-ins festgestellt wurden, oder für folgendes:
- Zerbrechliche, wertvolle oder verderbliche Gegenstände,
- Gepäckstücke, die in beschädigte oder nicht geeignete Verpackung verpackt wurden,
- Verlust von Schmuck, sonstigen wertvollen Sachen oder Geld, die sich im aufgegebenen Gepäck befanden,
- Beschädigungen von Handgepäck, es sei der Schaden entstand durch unsere Fahrlässigkeit.
Wir gewähren beschränkte Haftung für am Gepäck entstandene Schäden, im Umfang, der im Montrealer Übereinkommen festgelegt, und wie in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Beförderungsbedingungen für die Vereinigten Staaten/ Kanada (PDF) angeführt ist.
Eine Reiseversicherung kann ihnen bei Gepäckbeschädigung oder abhandengekommenen Gegenständen zusätzlich helfen. Die meisten Versicherungspolicen decken den Verlust anhand des Vermögenswerts, während in der Luftfahrtindustrie nur eine beschränkte Erstattung pro Person üblich ist. Solten Sie eine Reiseversicherung haben, bitten wir Sie, sich für zusätzliche Informationen direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen.